instereo e.V.
geführt beim Amtsgericht Wolgast
eingetragen unter VR479
Dokumente
Aufnahmeantrag
Beitragsordnung
Satzung
Die Körperschaft instereo e.V., Bahnhofstr. 72, 17438 Wolgast dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Die Körperschaft fördert
folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:
kulturelle Zwecke
(Abschnitt A, Nr.(n) 3 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV).
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Vorstand
Vorsitzender: Lars Bergemann
1. Stellvertreterin: Madlen Müller
2. Stellvertreter: Jens Wodrich
Schatzmeister: vorerst kommissarisch besetzt von Lars Bergemann
Beisitzer: Alexander Tulke
Beisitzer: Lars Schütz
Gründungsmitglieder (Gründungsdatum: 22.09.2006)
Lars Bergemann
Christina Borgwardt
Marco Lorenz
David Pens
Julia Rothbart
Lars Schütz
Johanna Wiedemann
geführt beim Amtsgericht Wolgast
eingetragen unter VR479
Dokumente
Aufnahmeantrag
Beitragsordnung
Satzung
Die Körperschaft instereo e.V., Bahnhofstr. 72, 17438 Wolgast dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Die Körperschaft fördert
folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:
kulturelle Zwecke
(Abschnitt A, Nr.(n) 3 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV).
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Vorstand
Vorsitzender: Lars Bergemann
1. Stellvertreterin: Madlen Müller
2. Stellvertreter: Jens Wodrich
Schatzmeister: vorerst kommissarisch besetzt von Lars Bergemann
Beisitzer: Alexander Tulke
Beisitzer: Lars Schütz
Gründungsmitglieder (Gründungsdatum: 22.09.2006)
Lars Bergemann
Christina Borgwardt
Marco Lorenz
David Pens
Julia Rothbart
Lars Schütz
Johanna Wiedemann

